Mitgliederbeiträge

Mit der Mitgliedschaft sichern Sie sich den Zugang zu einem initiativen Netzwerk von Anbietern und profitieren von gemeinsamen Angeboten oder Fachwissen.

Der Jahresbeitrag richtet sich je nach Anzahl von Objekten (Wohnungen, Ferienhäuser usw.) oder nach der Anzahl von Betten in diesen Unterkünften.

Bei privaten Eigentümern werden für die Objekte maximal 4 Beiträge erhoben = 4 Stimmen an der Generalversammlung (GV).

Bei kommerziellen Verwaltungen muss jedes verwaltete Objekt einzeln angemeldet werden. Die Eigentümer der Objekte (Unterkünfte) können das Stimmrecht für die GV an die Verwaltung übertragen.

Kat. 1
Ein Objekt bis 10 Betten
CH 25
1 Stimme bei GV
Kat. 2
Zwei Objekte oder ein Objekt von 11 bis 20 Betten
CH 50
2 Stimmen bei GV
Kat. 3
Drei Objekte oder ein Objekt von 21 bis 50 Betten
CH 75
3 Stimmen bei GV
Kat. 4
Vier und mehr Objekte oder
ein Objekt mit mehr als 51 Betten
CH 100
4 Stimmen bei GV
Kat. 4
Campingplätze
CH 100
4 Stimmen bei GV
Kat. 4
Gruppenhäuser
CH 100
4 Stimmen bei GV
Kat. 4
Firmen – oder Vereinsmitgliedschaften
CH 100
4 Stimmen bei GV